EINLEITUNG

Ab dem 1. Oktober 2024 werden in der Schweiz neue Regelungen im Zusammenhang mit dem Tabakproduktegesetz (TabPG) und der Tabakprodukteverordnung (TabPV) in Kraft treten. Diese Maßnahmen zielen vor allem darauf ab, Jugendliche zu schützen und gleichzeitig die Sicherheit der Konsumenten von Vaporisationsprodukten zu gewährleisten. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.

ALTERSÜBERPRÜFUNG : EINE STRENGE VERPFLICHTUNG

Eine der Neuerungen ist das strikte Verbot des Verkaufs von Vaporisationsprodukten an Minderjährige. Sowohl in Geschäften als auch online ist die Überprüfung des Alters nun obligatorisch.

Online umfasst dies eine Überprüfung anhand eines digitalen Ausweises, und in physischen Geschäften wird eine automatische Überprüfung für alle Kunden unabhängig von ihrem Aussehen durchgeführt.

GESUNDHEITSWARNUNGEN UND KENNZEICHNUNG

Alle nikotinhaltigen Produkte müssen zwingend einen gut sichtbaren Warnhinweis aufweisen. Nikotinfreie Produkte sind nicht ausgenommen und müssen ebenfalls einen angemessenen Gesundheitswarnhinweis enthalten. Darüber hinaus muss die Kennzeichnung den Nikotingehalt deutlich angeben und strengen Kennzeichnungsnormen entsprechen, die eine vollständige und transparente Information für den Dampfer gewährleisten.

VERPACKUNG VON NIKOTINHALTIGEN FLÜSSIGKEITEN

Die neuen Vorschriften schreiben spezifische Volumenbeschränkungen für nikotinhaltige Flüssigkeiten vor, um die Risiken eines übermäßigen Konsums zu begrenzen :

Nachfüllpackungen : Maximal 10 Milliliter pro Flasche, mit einer Nikotinkonzentration von höchstens 20 mg/ml.
Elektronische Einwegzigaretten und Patronen : Maximal 2 Milliliter pro Einheit, mit einer identischen Konzentration von 20 mg/ml.

Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen nun nur noch Nikotinbooster Nikotin zu E-Liquids hinzufügen, und es obliegt dem Kunden, die Nikotinzugabe durchzuführen : klicken Sie hier, um zu unserem Nikotin-Rechner zu gelangen.

NIKOTINSTEUER

Die neuen Vorschriften führen eine spezifische Steuer auf nikotinhaltige Dampferzeugnisse ein :

E-Liquids : CHF 2.- pro 10-ml-Flasche, die Nikotin enthält.
Versiegelte Patronen : CHF 0,40 pro Pod mit 2 ml Inhalt.
Einweg-E-Zigaretten (Puffs) :  CHF 2.- par unité.

Diese Besteuerung wird zu höheren Preisen für nikotinhaltige Produkte führen, insbesondere für Nikotinbooster, Nikotinsalze und Puffs.

BESCHRÄNKUNGEN FÜR WERBUNG UND VERKAUFSFÖRDERUNG

Die Werbung für Dampfprodukte wird stark eingeschränkt, insbesondere in öffentlichen Räumen, Kinos, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Medien, die hauptsächlich von Minderjährigen konsultiert werden.

Darüber hinaus sind die kostenlose Verteilung von Produkten und Wettbewerbe ab sofort verboten.

Um unsere Dampfergemeinschaft weiterhin zu informieren, haben wir eine private Facebook-Gruppe eingerichtet, die dem Austausch und der Kommunikation in voller Übereinstimmung mit der Gesetzgebung gewidmet ist.

SCHLUSSFOLGERUNG

Die Schweizer Regulierungsreform für E-Zigaretten, die im Oktober 2024 in Kraft treten wird, führt strenge Standards ein, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Verwendung von E-Zigaretten sicherer und transparenter zu machen.

Für Dampfer bedeutet dies, dass sie sich auf eine neue Produktpalette einstellen müssen, die den Sicherheits- und Verpackungsstandards entspricht. Diese Änderungen sollen die Gesundheitsrisiken verringern und verantwortungsvollere Konsumpraktiken fördern.

Indem sie sich für Produkte entscheiden, die diesen neuen Regulierungen entsprechen, können die Verbraucher sicher dampfen, während sie weiterhin die Vorteile von E-Zigaretten gegenüber herkömmlichen Zigaretten genießen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für einen sichereren und verantwortungsvolleren Konsum.

Das Sweetch-Team