In Bern geht es immer noch um die Zukunft der elektronischen Zigarette


Im August 2018 hatten wir das Vergnügen an dieser Stelle mit einem Beitrag über die neuesten Fortschritte des Tabakproduktgesetzes (TabPG) zu berichten.

Schon damals haben wir diese Gesetzesschaffung befürwortet und werden es auch weiterhin tun ! Es geht jedoch langsam voran und Fortschritte gibt es nicht viele. Trotzdem, wir unterstützen unsere Regierung vollauf in derer Aufgabe – besonders jetzt wo die Kommission für soziale Sicherheit und öffentliche Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) kürzlich den zweiten Entwurf eines Bundesgesetzes über Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten einstimmig angenommen hat.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission am 19. Februar 2019 Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Direktoren für Gesundheit, wirtschaftliche Organisationen und Gesundheitsorganisationen angehört. Natürlich war die Swiss Vape Trade Association (SVTA) – von der wir ein aktives Mitglied sind – auch anwesend.

Während unserer Redezeit haben wir erneut die SVTA Positionierung dargestellt :

  • Wir unterstützen die Regulierung von elektronischen Zigaretten die Minderjährige schützt, die Gesundheit fördert und die Herstellung und den Handel von Vape-Produkten in der Schweiz reglementiert.
  • Wir haben ausreichende Daten über das Potenzial zur Schadensminimierung unserer Produkte.
  • Die Wirksamkeit von Vape als Alternative zum Tabak ist der einzige Grund wieso unsere Industrie jedes Jahr eine beachtliche Wachstumsrate aufweist.
  • Wir zählen auf die Unterstützung unserer Regierung damit der Übergang möglichst vieler Raucher – aus gesundheitlichen Gründen – zu einer weniger schädlichen Art des Konsums erleichtert wird.



Die Forderungen der SVTA :

  • Das Gesetz plant die Kapazität von e-Liquid Flaschen auf ein Fassungsvermögen von 10 ml zu limitieren. Wir fordern eine Beschränkung auf 100 ml. Der Grund : Der durchschnittliche Verbrauch eines Vapers kann die 10 ml / Tag Grenze überschreiten. Darüber hinaus hat sich gezeigt dass die Größe des Behälters keine Auswirkung auf den Verbrauch hat. Im Weiteren wird sich bei einer 10-ml-Flaschen Limitierung der Plastikmüll um das zehnfache steigern.
  • Das Gesetz plant eine obligatorische Warnung im Stihl : "Dieses Produkt kann sich auf Ihre Gesundheit auswirken" für Nicht-Nikotinhaltige Produkte. Wir fordern dass dieses Bedürfnis wegfällt denn es gibt kein Land in der Welt das eine solche Warnung verlangt. Im Weiteren ist aus toxikologischer Sicht dies auch nicht gerechtfertigt, denn e-Liquid Beigaben sind vom Gesetz bereits bewilligte Zusatzstoffe
  • Das Gesetz plant die Einführung einer Verpflichtung zur Deklaration von Produkten. Wir fordern dass diese Verpflichtung wegfällt. Der Grund : Da Nikotin als Chemikalie bereits klassifiziert ist, muss jedes Produkt welches Nikotin enthält schon jetzt – gemäß der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (ChemO, Artikel 24) – angemeldet werden. Die Verpflichtung zur Doppeldeklaration eines jeden Produkts ; einmal im Schweizer Chemikalienregister und ein zweites Mal im Rahmen des TabPG, ist daher bedeutungslos und würde dem Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) widersprechen. Außerdem ist die Verpflichtung zur Deklaration elektronischer Zigaretten ohne Nikotin nicht sinnvoll und verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; d.h. Zubehör von Tabakerzeugnissen wie Pfeife, Papier zum rollen von Zigaretten, usw. müssen nicht angemeldet werden.
  • Gegen fahrlässig handelnde Personen ist im Gesetz vorgesehen dass eine Geldstrafe von bis zu 20‘000 Franken verhängt wird. Wir glauben dass Fahrlässigkeit nicht unter Strafe gestellt werden sollte und dass Wiederverkäufer oder Hersteller nicht zum Verbrecher werden wenn sie einen Fehler machen. Außerdem sollte eine Geldbuße keinen Betrag erreichen der die Existenz eines KMU gefährden könnte. Wir fordern daher lediglich eine Geldstrafe der öffentlichen Ordnung.
  • Das Gesetz sieht vor e-Zigaretten in der gleichen Weise wie traditionelle Zigaretten an öffentlichen Orten zu verbieten. Unsere minimale Forderung besteht darin, dass das probieren und / oder testen von elektronischen Zigaretten, sowie die dazu benötigten e-Flüssigkeiten, in Fachgeschäften erlaubt ist – unter Vorbehalt der Zustimmung aller Mitarbeiter die an den jeweiligen Standorten tätig sind. In der Tat ist es wichtig, dass Nutzer Geräte und e-Liquids ausprobieren können. Die Beratung von Spezialisten und die Meinung von Experten, sowie Nikotintoleranztests, sind wichtige Erfolgsfaktoren die den Rauchern die Möglichkeit geben auf eine weitaus weniger schädliche Art des Konsums umzusteigen. Im Übrigen würde das Fehlen dieser Ausnahme die Existenz vieler Geschäfte bedrohen.



Ein Punkt der nicht von der SVTA angesprochen wurde, jedoch ein wichtiges Argument mehrerer Anti-Tabak-Experten ist – darunter Dominique Sprumont von der Universität Neuenburg, Jean-François Etter von der Universität Genf und Thomas Zeltner, ehemaliger Direktor vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), betrifft die Erhöhung des erlaubten Nikotinanteils. Der Bundesrat empfiehlt 20 mg / ml. Experten wollen dass dieser Anteil fünfmal grösser ausfällt ! Der Grund : Für sie ist es wichtig Jugendliche vor den Gefahren von Tabakerzeugnissen zu schützen. Sie wollen aber auch dass Erwachsenen Rauchern weniger schädliche, und vor allem wirksamere Alternativen zur Raucherentwöhnung angeboten werden. Sie argumentieren dass beim Bereitstellen eines höheren Nikotingehalts die Vaper ihre Abhängigkeit besser befriedigen können, dabei aber lediglich eine minimale Flüssigkeitsmenge verbrauchen würden.

Zusammenfassend kann man sagen dass das wenige das sich bei dieser Anhörung herausgestellt hat ist die Tatsache dass die elektronisch Zigarette für die Kommission nicht nur ein wichtiges Thema ist, sondern auch viele Kontroversen aufwirft. In der SVTA wissen wir momentan jedoch nicht ob unsere vorgebrachten Argumente das zukünftige Gesetz beeinflussen werden.

Für die nächste Sitzung, die im April 2019 stattfinden wird, hat die Kommission die Verwaltung angewiesen verschiedene Fragen zu klären, damit diese zur Diskussion kommen. Wir werden in einem neuen Beitrag darüber berichten.

Liebe Leser, Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir schätzen das beim Lesen dieses Beitrags von Ihnen gezeigte Interesse und Ihre Treue zu unserer Marke. 

Das Sweetch-Team