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Das rauchen von traditionellen Zigaretten in Büros ist verboten ! Und wie steht es mit der elektronischen Zigarette ?


Vape am Arbeitsplatz : Ist das erlaubt ?
In der Schweiz ist das Rauchen von traditionellen Zigaretten an öffentlichen Orten und in Büroräumlichkeiten seit langem verboten. Und was ist mit dem Dampfen ? Ist das erlaubt ?

Kleine Geschichte bezüglich des Rauchverbots in der Schweiz


Es gab mal eine Zeit wo man in der Schweiz überall rauchen durfte. In Restaurants und Hotels. In Schulen, Sportanlagen und Einkaufszentren. Im Theater. Im Zug. Im Tram. Im Bus und im Flugzeuge. Dann kam der 1. Mai 2010 und das Rauchen wurde eingeschränkt. Ein neues Bundesgesetz trat in Kraft : Ab sofort war das Rauchen an öffentlichen Orten verboten !

Das Nichtrauchergesetz erlaubte jedoch einige Ausnahmen. Beispielweise bestand weiterhin die Möglichkeit in Bars und Gaststätten zu Rauchen wenn diese als "Raucherbereich" gekennzeichnet waren – unter der Bedingung dass die Räumlichkeiten nicht grösser als 80 m² sind und über genügend Belüftung verfügen.

Eine weitere Option war die Bereitstellung eines "Rauchlokals" in welchem die Bedienung von Mitarbeitern ausgeführt wurde die zuvor eingewilligt haben dort zu arbeiten. Sollte das Bedienungspersonal jedoch dafür nicht bereit sein gab es einfach keinen Service in einem solchen Bereich. Ein "Rauchlokal" speziell einzurichten war jedoch für viele Eigentümer zu kostspielig, betrug doch der durchschnittliche Preis für eine amtlich genehmigte Lüftung happige 30'000 Franken.

Trotz Bundesweiter rechtlicher Bestimmung war es jedoch der Kanton der die Möglichkeit hatte ein noch strengeres Gesetz zu erlassen. So gab es 15 Kantone die davon Gebrauch machten, darunter Bern, Neuenburg, Freiburg, Waadt und Wallis. Für nähere Informationen gibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über die jeweils zutreffenden kantonalen Gesetze hier Auskunft.

Wieso dieses Rauchverbot ?


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Das hauptsächliche Ziel des neuen Nichtrauchergesetzes war das erhalten der Gesundheit der Bevölkerung da diese dem Passivrauchen ausgesetzt war, insbesondere an öffentlichen Orten. Laut BAG ist die Anzahl der Personen die mindestens eine Stunde pro Tag unfreiwillig dem Rauch ausgesetzt wurden von 35% im Jahr 2002 auf 5% im Jahr 2015 gesunken. Wahrlich eine tolle Leistung !

Das heißt dass mehr als 10 Jahre nach der Einführung dieses Verbots klare Ergebnisse sichtbar wurden. Diverse Studien zeigten dass bestimmte Krankheiten aufgrund des Rauchens deutlich rückgängig waren. So gab es z.B. eine signifikante Abnahme der Anzahl der Spital-Einweisungen an Folge eines Herzinfarktes. Auch war ein großer Rückgang des Krankenhausaufenthalts aufgrund chronischer Lungenerkrankungen oder Lungenentzündung zu verzeichnen.

Darüber hinaus belegte eine im Jahr 2009 in Auftrag gegebene Studie zu den Auswirkungen verschiedener Anti-Raucher-Vorschriften auf Atemwegerkrankungen, Herzkreislaufstörungen und das Verhalten von Gastronomie- Betrieben eine eindeutige Verbesserung der kardiovaskulären Gesundheit der in Räumlichkeiten von Rauchern beschäftigten Nichtrauchern. Das vorrangige Ziel dieses Gesetzes wurde demzufolge vollumfänglich erreicht !

Werden weitere Rauchverbote auf uns zukommen ?


Ein weiteres Gesetz wird bereits am 1. Juni 2019 in Kraft treten : Ab diesem Datum nämlich ist das Rauchen an sämtlichen Schweizer Bahnhöfen verboten. Man darf jedoch nicht vergessen dass ein Rauchverbot sowohl auf Gemeindeebene als auch in persönlicher Hinsicht zu Unannehmlichkeiten führt. Zum Beispiel fühlt sich die Nachbarschaft von öffentlichen Plätzen durch den Lärm und Rauch der Menschen die ein Lokal verlassen müssen um zu rauchen gestört, oder eine am Tisch zurückgelassene Person die sich alleine sitzend einsam fühlt währenddessen sich draußen die Freunde eine Zigarette gönnen.

Weitere Gesetze sind momentan nicht geplant, jedoch wird des Öfteren von Desozialisierung gesprochen… und viele neue Gesetze könnten noch auf uns zukommen :

  • Rauchverbot im eigenen Heim – Viele Menschen fühlen sich vom Nachbarn gestört weil dieser in seiner eigenen Wohnung oder auf seinem Balkon raucht. Mietverträge die ein generelles Rauchverbot in der Wohnung oder in der Nähe von einem Gebäude vorschreiben bestehen bereits. Das gleiche gilt für Probleme im Zusammenhang mit dem Grillieren im Freien.
  • Rauchverbot beim lenken eines Fahrzeugs – Beim Autofahren eine Zigarette fallen zu lassen kann Unheil bringen. Obendrein ist nur schon das Rauchen beim steuern eines Autos eine Gefahr da dies eine Ablenkung beim Fahren bedeutet. Auch hier gibt es bereits Regelungen diesbezüglich.
  • Rauchverbot in der Nähe von einem für Kinder reservierten Bereiche oder in öffentlichen Parks.
  • Rauchverbot an Bus-, Tram- oder Taxi-Haltestellen… wie das bereits auf dem Bahnsteig ab dem kommenden 1. Juni verboten wird.
  • Rauchverbot auf den Terrassen von Bars oder Restaurants.
  • Und sicherlich noch an vielen anderen Orten...

Und wie steht es mit der elektronischen Zigarette ?


Der Gebrauch elektronischer Zigaretten in der Schweiz ist bislang nicht gesetzlich geregelt, jedoch wird derzeit im Parlament lebhaft darüber diskutiert – wie Sweetch an dieser Stelle schon mehrmals berichtet hat.

In der Tat, hierzulande fällt die elektronische Zigarette nicht in die Kategorie “Tabakerzeugnisse“ und unterliegt daher nicht dem Bundesgesetz für den Schutz gegen Passivrauch. Demzufolge ist es Sache des Besitzers von einem öffentlichen Lokal wie Restaurant, Unternehmen oder Institution, die elektronische Zigarette in seinen Räumlichkeiten zuzulassen – oder zu verbieten. So hat beispielsweise die SBB beschlossen die elektronische Zigarette aus allen ihrer Fahrzeuge zu verbannen.

Das neue, vom Bund momentan vorgesehene Gesetz, sieht vor die e-Zigarette in Tabakerzeugnisse mit Einzubeziehen, so dass Vape zukünftig ebenfalls dem Passivrauchschutzgesetz unterliegen würde.

Aus der Sicht von Sweetch wäre dieser Entscheid völlig absurd ! Es hat sich nämlich gezeigt dass elektronische Zigaretten absolut keinen passiven Dunst (Rauch) erzeugen ! Auch zu diesem Thema haben wir uns hier kürzlich ausführlich geäußert – ein Beitrag der übrigens bei der Veröffentlichung für sehr viel Lärm sorgte !

Natürlich ist es durchaus denkbar dass der Dampf der e-Zigarette bei manchen Menschen als störend empfunden werden könnte. Beispielsweise in einem Restaurant, nach einer Mahlzeit, kann es unangenehm sein wenn am Tisch nebenan eine Person große Dampfwolken erzeugt – auch wenn das Aroma noch so gut riecht. Bei diesem Beispiel muss aber auch gesagt sein dass ein Vaper mit gesundem Menschenverstand keineswegs den Tischnachbar mit Dampfwolken belästigen würde ! Und auch wenn der Genuss eines Pods oder einer herkömmlichen elektronischen Zigarette Dampfwolken erzeugt, ist es ein Ding der Unmöglichkeit die Räumlichkeiten einer Gaststätte innert Sekunden einzunebeln !

Aber ist es nicht so dass allein die Wahrnehmung von elektronischen Zigaretten durch die allgemeine Bevölkerung das Verhalten der Nutzer beeinflusst ? Es nicht sehr angenehm beim genießen seines Dampfgeräts angestarrt zu werden – oder sich einen negativen Kommentar anzuhören. Ein solches Verhalten von wildfremden Mitmenschen wird oft von Vaper erwähnt. Und es gibt viele davon die sich in einem solchen Fall gezwungen fühlen die e-Zigarette wegzustecken !

An dieser Stelle eine kleine Vape-Anekdote : Man befindet sich am Flughafen und wartet auf den Aufruf zum einsteigen. Plötzlich kommt die Lust auf an der elektronischen Zigarette zu ziehen. Natürlich ist dies aber verboten. Schnell ein Sprung in das naheliegende, extra für Raucher eingerichtete “Rauchlokal“. Nach 15 Minuten fühlt man sich jedoch derart übel dass man die Räumlichkeiten verlassen muss – völlig durchräuchert ! Hat man mit Hilfe der e-Zigarette aufgehört zu rauchen um dann wie ein Raucher behandelt zu werden ? Sicherlich nicht !

Trotzdem ist es so dass Vaper sich häufig am Benehmen der Rauchern anpassen ; d.h. sie dampfen dort wo das rauchen erlaubt ist !

Der Gebrauch der elektronischen Zigarette in Büro Räumlichkeiten ist momentan nicht Gesetzeswidrig ! Es ist daher dem Eigentümer / Geschäftsführer freigestellt die Dampfgeräte in seinem Lokal zuzulassen – oder nicht.

Bei Sweetch ist der Gebrauch der e-Zigarette am Arbeitsplatz selbstverständlich erlaubt. Nicht nur ist es unser Tätigkeitbereich, es ist auch das Gebiet über das wir bestens Bescheid wissen – vor allem betreffend “Gesundheitsschädlich“.

Es versteht sich von selbst das Philip Morris Mitarbeiter nicht zum rauchen in den Firmeneigenen Räumlichkeiten auffordert. Jedoch verfügen wir über genügend Kenntnis zum Thema Dampf : Die Tatsache dass dieser 95% weniger schädlich ist als der Rauch einer Zigarette, und dass eine e-Zigarette keinen Passivdampf erzeugt ! Wieso sollen wir also unsere Mitarbeiter von dieser gesünderen Alternative gegenüber der traditionellen Zigarette fernhalten ? Und, übrigens ; die Mehrheit der Angestellten von Sweetch sind ehemalige Raucher die mit dem Rauchen dank der e-Zigarette aufgehört haben. Sie sind daher alle bestens informiert und wissen genau dass Vape besser ist als Rauch !

Auch darf man in allen unseren Sweetch-Shops dampfen. Es ist nämlich unerlässlich Geräte und e-Flüssigkeiten zu testen – oder sich beim Gebrauch beraten zu lassen ! Vorteile dafür müssen nicht besonders erwähnt werden ! Jedenfalls braucht es keine Rauchpausen mehr im Freien wenn es kalt ist. Und das wiederum heißt ; weniger Erkältungen und Krankheiten im Winter. Darüber hinaus riecht es beim betreten eines Sweetch-Shops immer angenehm !

Da sich unsere Administrationsbüros in Nyon (VD) befinden haben wir in dieser Stadt einige Inhaber öffentlicher Einrichtungen bezüglich der e-Zigaretten Zulassung befragt. So hat uns z.B. der Betriebsleiter einer Wein-Bar gesagt dass er Vape in seinem Lokal toleriert – solange gegenüber nicht dampfenden Personen Respekt gezeigt würde. Das heißt ; Mäßigung beim Luft-Ansaugen. Aber keine Sorge ; mit einem engen Dampf ist das kein Problem – natürlich immer unter Annahme dass das Wohlsein des Gegenübers respektiert wird. In einem andern Fall meinte der Eigentümer eines sehr gut besuchten Restaurants dass er das Dampfen bei sich prinzipiell nicht akzeptiert : “Leute kommen zum Essen zu mir ! Da kann es Gäste geben die sich vom Vape gestört fühlen.“ In seiner anliegenden Bar sieht er jedoch kein Problem wenn Besucher dort an der elektronischen Zigarette ziehen.

Und wie ist das am Arbeitsplatz von Ihnen ? Als Vapoteur, haben Sie Ihren Arbeitgeber jemals diesbezüglich befragt ?

Abschliessend


Das Gesetz im Bezug auf Zigaretten und das Passivrauchen hat sich in den letzten Jahren verhärtet – und es dürfte noch strenger werden. Angesichts des aktuellen Wissens über das Dampfen hoffen wir jedoch sehr dass unsere Schweizer Behörden mit der elektronischen Zigarette bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung nicht den gleichen Weg eingehen.

Momentan ist der Gebrauch der elektronischen Zigarette nicht reguliert. Demzufolge ist es die Entscheidung des Inhabers eines Lokals den Gebrauch der e-Zigarette in seinen Räumlichkeiten zuzulassen – oder nicht. Die große Frage aber ist : Wie wird das Zukünftig sein ?

Zusammenfassend ist dieser Kit ideal für den bestätigten Vaper oder den Vape-Experten – auf der Suche nach großen Wolken. Vielen Dank für das von Ihnen gezeigte Interesse an diesem Beitrag. Kommen Sie schon bald wieder vorbei. Wir erwarten Sie nämlich mit neuen Information. 

Das Sweetch-Team