Le canton de Genève durcit sa loi sur la vape

Einführung


In verschiedenen vorherigen Blogbeiträgen hat Sweetch bereits ausführlich über die Gesetzgebung bezüglich des bevorstehenden, neuen Bundesgesetzes für Tabak- und Vape-Produkte informiert. In einigen Kantonen, darunter Wallis und Baselland, sind die Lokalbehörden dem Bundesrat jedoch zuvorgekommen idem sie eigene, kantonale Gesetze eingeführt haben. Und am 17. Januar 2020 hat nun auch der Genfer Große Rat dem Entwurf für ein kantonales Gesetz (nur in Französisch verfügbar) – das schon am 29. August 2018 vom Staatsrat eingereicht wurde – zugestimmt.

Was sieht das neue Gesetz vor ?

Das Hauptziel vom neuen Gesetz ist der Schutz jugendlicher Personen. Und dies ist überaus begrüßenswert, ist doch die elektronische Zigarette lediglich für erwachsene Raucher bestimmt.

Aber eben, das neue Gesetz bezieht sich nicht nur auf Tabakerzeugnisse, sondern auch auf jene die diesen gleichgestellt sind ; inklusive elektronische Zigaretten und e-Liquides. Und aus der Sicht von Sweetch liegt hier das Problem, und zwar hinsichtlich folgenden Punkten :

  • Das Verbot für die kostenlosen Abgabe und / oder der Verkauf von Vape-Produkten an Minderjährige.
  • Das Verbot für Vape-Produkte zu werben, und dies gilt auch für privaten Standorte welche von der Öffentlichkeit sichtbar ist.
  • Das Einholen einer gesonderten Verkaufsgenehmigung für spezialisierte Unternehmen welches nun erforderlich sein wird.
  • Die Einführung von Testkäufen zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Anwendung des neuen Gesetzes.
Le canton de Genève durcit sa loi sur la vape

Auch Sweetch wollte seiner Stimme Gehör verschaffen !


Fachleute und Verbände haben sich mobilisiert. Und sie wurden von der für die neue Gesetzgebung zuständigen Kommission am 28. Oktober 2019 und am 4. November 2019 befragt.

Le canton de Genève durcit sa loi sur la vape

Sweetch war bei dieser Abhörung ebenfalls anwesend, und zwar waren wir vertreten von der Firmengründerin und Geschäftsführerin persönlich ; Isabelle. Als dessen amtierende Präsidentin vertrat sie übrigens auch den Westschweitzer Vape-Profi Verband ARPV (Association Romande des Professionnels de la Vape).

Isabelle verwies auf folgende Punkte :

  • Schon 2018 haben Vape-Profis einen Verhaltenskodex eingeführt mit dem Ziel junge Menschen zu schützen, und zwar durch das strikte Verkaufsverbot von Vape-Produkten an Minderjährige Personen.
  • Die kürzlich bekannt gewordenen Ereignisse in den USA sind alle auf den Konsum verfälschter, aus dem illegalen Schwarzmarkt stammenden, Produkte zurückzuführen ! (Hier ist unser Blogbeitrag mit weiteren Informationen zu diesem Thema).
  • Dampfen mit einer elektronischen Zigarette gibt es seit schon mehr als 10 Jahren und momentan zählt die Vape-Gemeinschaft weltweit rund 40 Millionen Personen. Abgesehen von den oben erwähnten Ereignissen, bei denen gefälschte e-Liquides mit einer e-Zigarette verdampft wurden, gab es keine Todesfälle oder Krankheiten im Zusammenhang mit Vape
  • Vape ist schon seit jeher einer großen Ketzerei ausgesetzt – hauptsächlich aus dem Grund dass mit einer elektronische Zigarette eigentlich kein Tabak verdampf wird. Wohl gibt es e-Liquides die Nikotin enthalten, jedoch in den Dosen wie sie die Vaper verwenden sind diese weder schädlich noch krebserregend. Im Übrigen wird Nikotinhaltiges e-Liquide zur Raucherentwöhnung verwendet.
  • Das gefährliche beim rauchen einer herkömmlichen Zigarette ist das verbrennen von Tabak. Dabei entsteht Rauch, und das wiederum erzeugt Gesundheitsschädliches Kohlenmonoxid und Teer. Beim verdampfen von e-Liquide mit einer elektronischen Zigarette ist dieses Phänomen nicht vorhanden.
  • Die Wichtigkeit von Tests in Fachgeschäften im Zusammenhang mit der Raucherentwöhnung mit Hilfe der e-Zigarette.
  • Die Notwendigkeit dass die Öffentlichkeit bezüglich der Vape-Alternative informiert werden kann… da die e-Zigarette weitaus weniger schädlich ist als traditionelle Zigaretten.

Den detaillierten Bericht über diese Befragung gibt es hier (nur in Französisch verfügbar).

Am 15. Januar 2020 hat ARPV einen Brief an die Mitglieder des Großen Genfer Rates verschickt. Darin hat der Verband empfohlen in der neuen Gesetzgebung Änderungen hinsichtlich den Standorten von Vape-Shops vorzunehmen. Als Grund wurde, unteranderem, die außerordentliche Hilfe der e-Zigarette zur Tabakentwöhnung erwähnt. Den Brief gibt es hier (nur in Französisch verfügbar) zu lesen.

Trotz dieser Mobilisierung hat der Große Rat am 17. Januar 2020 leider beschlossen den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Und jetzt ?

Die Annahme dieser Gesetzgebung bedeutet dass wir, als Vape-Unternehmen, jetzt Lösungen finden müssen damit Raucher von herkömmlichen Zigaretten in Genf weiterhin Zugang zur e-Zigaretten-Alternative haben ; das Raucherentwöhnungsmittel das weitaus weniger schädlich ist als die traditionelle Zigarette… und zweifach wirksamer als jede andere Nikotinersatzmaßnahme.

Als Vape-Spezialisten überlegen wir momentan folgendes Vorgehen :

  • Muss ein Referendum eingeleitet werden, welches von mindestens 2% der Wähler im Kanton Genf unterzeichnet werden müsste ?
  • Müssen bei Fachhändlern spezielle “Dampf-Räumlichkeiten“ eingerichtet werden, damit die Kundschaft weiterhin Vape-Produkte an der Verkaufsstelle testen kann ?
  • Müssen Käufer von Vape-Produkten zum probieren der Ware die Verkaufsstelle verlassen ?
  • Müssen die in den Fenstern von Verkaufsstellen präsentierten Vape-Produkten entfernt werden ?


Lösungen gibt es mehrere. Das Umsetzen muss jedoch überlegt sein. Es braucht intelligente Schritte. Und dies werden wir tun ! Sweetch wird weiterhin für die Risikominderung kämpfen – indem wir uns dafür einsetzen die Vaper im Kanton Genf auch zukünftig zufriedenstellend zu bedienen.

Fazit


Kürzlich hat sich die Genfer Kantonsregierung für ein neues Tabakgesetz entschieden. Dieses bewirkt dass die elektronische Zigarette nun auf das Niveau der traditionellen Zigarette gebracht wird !

Jugendschutz ist das Hauptziel dieser neuen Gesetzgebung. Somit ist die kostenlose Abgabe und / oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen – und dabei sind nun auch elektronische Zigaretten und e-Liquides mit einbegriffen – an Minderjährige Personen untersagt ! Im Bezug auf den Jugendschutz begrüßt und unterstützt Sweetch diesen Entscheid vollauf – etwas dass wir übrigens schon seit dem Bestehen unseres Unternehmens tun ! Wir bedauern jedoch dass es nun auch verboten sein wird an öffentlichen Orten zu Vapen, was zur Folge hat das das probieren von Vape-Produkten in Fachgeschäften untersagt ist ! Auch wird es in Zukunft nicht mehr möglich sein für Vape-Produkte zu werben, und das heißt dass die Öffentlichkeit (darunter Raucher herkömmlicher Zigaretten) nicht mehr über die Vorteile vom Umsteigen auf die elektronische Zigarette – und derer Risikominderung – informiert werden können ! Die Vape-Industrie, inklusive Vape-Verbände, hat sich mobilisiert. Sie wurde aber leider nicht angehört !

Der Kampf für Gerechtigkeit geht jedoch weiter und Sweetch wird sich dafür einsetzen damit die Öffentlichkeit auch weiterhin über die Vorteile von Vape-Produkten hinsichtlich eines wirksamen Raucherentwöhnungsmittels informiert werden kann. Und wir werden alles tun dass es uns auch zukünftig möglich sein wird unsere Vape-Kundschaft im Kanton Genf zufriedenstellend zu bedienen !

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Das Sweetch-Team