interdit de fumer

Einführung


Am 1. Juni 2019 trat das Rauchverbot in mehreren Bahnhöfen der Schweiz in Kraft. Diese Maßnahme wird sich im Sommer 2020 auf alle Bahnhöfe erstrecken. Bleibt die große Frage : Gilt dieses Verbot auch für e-Dampfer ?

Präsentation


Im vergangenen Jahr wurde in vier Schweizer Bahnhöfen eine Testphase durchgeführt, in der das Rauchen verboten war. In der Folge fiel das neue Gesetz. Anschließend wurde beschlossen, diese neue Maßnahme ab dem 1. Juni 2019 schrittweise in verschiedenen anderen Bahnhöfen in der Schweiz umzusetzen. Diese werden nacheinander mit abgegrenzten, klar gekennzeichneten Raucherbereichen ausgestattet.

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Die Argumente für dieses neue Gesetz dienen zum einen der Luftreinigung in den Bahnhöfen, und zum anderen der Kosteneinsparung für das Einsammeln von Zigarettenkippen. (Wie ist es jedoch mit dem Tonnenweise verschütten von feinen Stahlpartikel der bremsenden Züge ? Aber darum geht es ja nicht mit diesem Gesetz !)

Für uns e-Dampfer bleibt die große Frage : Wir möchten gerne wissen ob wir mit den Rauchern von traditionellen Zigaretten gleichstellt werden ?

Die Antwort stammt aus der Pressekonferenz vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV) am 4. Juni 2019 : « Es wird keine polizeilichen Maßnahmen geben », sprach Vincent Ducrot, Vizepräsident vom VöV.

Diese Information steht jedoch im Gegensatz zu dem, was wir in den letzten Monaten aus der Presse entnahmen. Können wir der Vereinigung Helvetic Vape für seine Kommunikation danken ? Sie war nämlich besorgt darüber, ob das Verbot und die Beschränkung des Rauchens in Raucherbereichen auch für e-Dampfer gelten würde, und dies ohne das es einer rechtlichen oder wissenschaftlichen Grundlage bedürfe.

Tatsächlich setzt diese Maßnahme die e-Dampfer dem Passivrauch und den Rückfallrisiken aus, sollten sie sich in einer Phase der Raucherentwöhnung befinden.

Helvetic Vape machte geltend, dass ein e-Dampfer weder Zigarettenkippen auf den Boden noch auf die Schienen werfe und dass für passives e-Dampfen keinerlei Risiko bestehe– wie wir dies bereits in unserem Blog mit einem früheren Beitrag mitteilten.

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Der VöV gesteht dass « das Thema e-Dampf ganz einfach nicht berücksichtigt wurde » und dass er « lediglich den Empfehlungen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) gefolgt ist ».
BAG hatte jedoch bereits im Jahr 2016 das klare Mandat des Parlaments erhalten ganz deutlich e-Dampf und Rauch der traditionellen Zigarette im Entwurf für das Zukünftige Bundesgesetz über Tabakprodukte (LPTab) bezüglich Tabak, Cannabis und e-Dampf zu unterscheiden.

Einen e-Dampfer zu bestrafen wäre daher eindeutig unverhältnismäßig und unangemessen, und das Anfechten einer solchen Straffe vor Gericht würde gegen die VöV Entscheidung gehen. Hinsichtlich dieser Feststellung ist die Abschaffung der Idee die e-Dampfer zur Kasse zu bitten angebracht.

Die Empfehlungen lauten dementsprechend wie folgt : « Die Helvetic Vape Vereinigung empfiehlt allen e-Dampfern ihre Gesundheit nicht zu gefährden und sich nicht im Raucherbereich eines Bahnhofs aufzuhalten. In Abwesenheit einer dedizierten Zone die ausschließlich für e-Dampfer eingerichtet wurde, fordern wir diese dazu auf beim Gebrauch der elektronischen Zigarette Höflichkeit und gute Manieren zu zeigen, indem sie diskret und nicht-invasiv gegenüber anderen Benutzern des Bahnhofs vorgehen ».

Wie immer geht es auch hier darum, andere Personen zu respektieren und jegliche Art von Missbrauch – welche das Umfeld behindern würde – zu vermeiden.

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Fazit


Zusammenfassend lässt sich sagen dass, obwohl eine rechtliche Lücke bezüglich dem e-Dampf immer noch besteht, gibt es glücklicherweise Personen die aktuelle, wissenschaftliche Erkenntnisse und Fragen der öffentlichen Gesundheit berücksichtigen. Demzufolge werden e-Dampfer nicht dazu verurteilt die Sperrzonen der Schweizer Bahnhöfe von Rauchern zu benutzen und sich dabei dem Passivrauch aussetzen.

Liebe e-Dampf Freunde, lasst uns jedoch den Begriff Respekt nicht vergessen ! Wenn Sie, wie von Helvetic Vape empfohlen, außerhalb von einem Raucherbereich in Schweizer Bahnhöfen von ihrer elektronischen Zigarette Gebrauch machen möchten, tun Sie dies gegenüber anderen Nutzern des Bahnhofs bitte diskret und nicht-invasiv ! Danke !