Quand le Parlement suisse va à l’encontre de la cigarette électronique

Einführung


Am 13. August 2019 hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) über den zweiten Vorentwurf bezüglich dem Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabBG). geäußert. Eine Stellungname die schwerwiegende Folgen haben könnte !

In diesem Blog-Beitrag präsentieren wir die wichtigsten Empfehlungen der SGK-SR , derer Konsequenzen und die Ansicht von Sweetch.

Präsentation


In einer Pressemitteilung informierte das Parlament über den Standpunkt der SGK-SR hinsichtlich des neuen TabBG.
Unter anderem heißt es darin dass die Kommission (nach vier Arbeitssitzungen) dem Text zustimmt und somit zwei Hauptziele bestätigt : Jugendschutz und Mindestanforderungen die es der Schweiz erlauben würde das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu ratifizieren.

Hier sind die drei Vorschläge die die Kommission zur Abstimmung ihres Rates für die Herbstsitzung vorlegt :

  1. Das Landesweite Verbot sämtlicher Lieferungen von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten an Minderjährige Personen.
  2. Ein generelles Werbeverbot, unabhängig von den Medien.
  3. Die Ablehnung gesonderter Regelungen zum Passivrauchen, was bedeutet das Vapen mit elektronischen Zigaretten in öffentlichen Nichtraucherbereichen verboten wäre.

Erläuterung und Stellungname von Sweetch :


Punkt 1)

Um es Vorab zu nehmen : Wir unterstützen diesen ersten Punkt voll und ganz, zumal sich die Branche diesbezüglich bereits im Sommer 2018 selbst reguliert hat – mit der Einführung eines Verhaltenskodex. Mit diesem Verhaltenskodex verpflichten sich die Händler absolut keine Vape-Produkte an Minderjährige Personen zu verkaufen.

Quand le Parlement suisse va à l’encontre de la cigarette électronique

Punkt 2)

Als wir herausfanden dass der SGK-SR jetzt auch jegliche Form von Werbung verbieten will war unsere Überraschung enorm groß !
Zur Erinnerung ; die gleiche Kommission hat sich 2016 für die Beibehaltung der Werbung im TabBG entschieden (Persönliche Anmerkung : Wahrscheinlich aus Gründen wirtschaftlicher Natur). Dieses hat Bundesrat Berset sogar veranlasst seine eigene Ansicht zu überdenken und ein zweites Projekt vorzuschlagen. Und jetzt plötzlich weht ein anderer Wind, nämlich dass, im Gegenteil, jegliche Werbung ganz « allgemein verboten wird » ?

Natürlich ist es wichtig dass für Minderjährige Personen keine Werbung gemacht werden darf, aber dass dieses Verbot auf
« allgemeine Weise » erweitert wird ist aus unserer Sicht total kontraproduktiv. Wir vertreten die Meinung dass es unerlässlich ist die Zigarettenraucher über das Vorhandensein von Produkten zu informieren derer Konsum ein deutlich geringeres Gesundheitsrisiko aufweist. Und das sollte erlaubt sein auch im Internet, mit Hilfe von qualitativ sehr hochstehenden, dokumentierten Veröffentlichungen. Ist es doch im Interesse der öffentlichen Gesundheit !

Punkt 3)

Was den dritten Vorschlag betrifft, so sind wir einfach zutiefst schockiert ; eine separate Verordnung für elektronische Zigaretten im Bereich des passiven Rauchens abzulehnen ! Hat der Bundesrat nicht selbst den Wunsch geäußert elektronische Zigaretten gezielt zu regulieren ?

Mit diesem Entscheid will der SGK-SR jetzt die Vaper – die es mit Hilfe der elektronischen Zigarette geschafft haben (oder es versuchen) sich von ihrem gesundheitsschädlichen Laster zu befreien – dorthin zurückschicken wo sie in krebserregenden Raucherräumen dem Tabak erneut ausgesetzt wären ?

Und was geschieht mit dem ausprobieren und testen von e-Zigaretten und / oder e-Liquids in Vape-Shops ? Ist es nicht wichtig dass ein Raucher sich von ausgebildeten Fachleuten in speziell eingerichteten Räumlichkeiten informieren und beraten lassen kann mit welcher Ausrüstung, welchem Gerät, welcher e-Flüssigkeiten und mit welchem eventuelle Nikotingehalt er erfolgreich der traditionellen Zigarette den Rücken kehren kann ?

Haben sich unsere Politiker von den jüngsten Schlagzeilen überall in der alarmierenden Media-Welt manipulieren lassen – anstatt die Gelegenheit zu nutzen über ein heute anerkanntes, weniger schädliches Produkt mit dem es möglich ist das Rauchen aufzugeben zu berichten. Insbesondere die siegreichste Methode von allen : Die e-Zigarette !

Millionen von Menschen haben es bereits geschafft – dank der e-Zigarette ! Und unzählige wissenschaftlichen Studien bezeugen diesen Erfolg !

Damen und Herren im Schweizer Parlament ; wir bestehen darauf dass die e-Zigarette als gewinnbringendes Mittel für die Raucherentwöhnung behandelt wird – und nicht als eine neue, potenzielle Geldkuh die zu Tode gemolken werden kann !

Quand le Parlement suisse va à l’encontre de la cigarette électronique

Fazit


Der SGK-SR hat sich zur zweiten Gesetzesvorlage für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten geäußert. Die Vorschläge die in der Herbstsitzung zur Abstimmung kommen richten sich jedoch weitgehend gegen die e-Zigarette, obwohl diese inzwischen als hervorragendes Hilfsmittel bei der Raucherentwöhnung nicht nur anerkannt, sondern auch als grundsätzlich weniger schädlich als die traditionelle Zigarette thematisiert wird. Und diese Ansicht der Damen und Herren im Schweizer Parlament ist, von uns aus gesehen, absolut beschämend !

Letztlich noch ein Hinweis auf unsere Online-Petition. Wenn auch Sie hinsichtlich der Zukunft für das Vapen bedenken haben und ein Weiterbestehen der Möglichkeit e-Dampf frei und unbeschwert zu genießen unterstützen, dann können Sie immer noch hier unterschreiben : http://chng.it/yZ2WCpDg.

Wir zählen auf Ihr mitmachen und danken für das Interesse.

Das Sweetch-Team.