Reisen und Vapen : Hilfreiche Informationen und Empfehlungen

vapemonde

Erinnern Sie sich noch an das Missgeschick des Schweizer Touristen in Thailand ? Er verbrachte dort 6 Tage im Gefängnis weil er eine elektronische Zigarette auf sich hatte. Und das war noch glimpflich, denn seine Haftstrafe hätte bis zu 10 Jahre dauern können ! 

Wenn Sie einen Urlaub im Ausland planen, und eine elektronische Zigarette mitnehmen möchten, heißt es aufgepasst ! In gewissen Ländern gilt ein generelles Dampf-Verbot, und wenn Sie das lokale Gesetz missachten, könnte Ihre Ferienzeit gegen Ihren Willen verlängert werden… von den Umständen und zusätzlichen Kosten ganz zu schweigen !

Dieser Beitrag informiert Sie wo das Vapen erlaubt ist und wo nicht… und wo das Verbot lediglich das Dampfen an öffentlichen Orten betrifft. Es ist jedoch zu beachten dass unsere Liste nicht vollständig ist und es daher wichtig ist dass Sie vor der Abreise die nötigen Richtlinien bezüglich Ihres Reiseziels bei einer zuständigen Stelle einholen. Ganz allgemein gilt : Achtung, die Gesetze können schnell geändert werden !

Länder in denen das Vapen verboten ist oder wo Sie es auf eigenes Risiko tun, d.h. Sie riskieren die Beschlagnahmung der E-Zigarette, eine Geldstrafe und/oder Haft :



    • Ägypten : Das Gesetz ist nicht klar, aber die elektronische Zigarette kann beschlagnahmt werden

    • Argentinien : Kauf, Verkauf und Import sind seit 2011 verboten, einschließlich Produkte ohne Nikotin

    • Australien : Nikotin wird als Gift klassifiziert, kann jedoch für therapeutische Zwecke verwendet werden. Die Einfuhr für den persönlichen Gebrauch kann also unter bestimmten Bedingungen (z. B. ärztliche Verschreibung) genehmigt werden. Das Vapen mit E-Liquids ohne Nikotin ist nicht geregelt. Aber aufgepasst : Die Gesetzgebung kann sich je nach Staat ändern !

    • Brasilien : Seit 2014 ist das Vapen verboten. Sie riskieren Beschlagnahmung und Geldstrafe

    • Brunei : Seit 2010 verboten. Sie riskieren eine Geldstrafe von €250 bis €450 wenn Sie beim Dampfen in einem Nichtraucherbereich erwischt werden. Der persönliche Gebrauch ist nicht ausdrücklich verboten, aber angesichts der aktuellen Untersagung ist Vorsicht geboten

    • Finnland : E-Liquids dürfen keine bestimmten Zusatzstoffe und Aromen enthalten (z.B. sind fruchtig und lecker verboten)

    • Hongkong : Die Informationen sind widersprüchlich : Dampf Geräte haben den gleichen Status wie Zigaretten, d.h. man kann in für Raucher reservierten Orten dampfen. Im Gegensatz dazu sind jedoch Nikotin-E-Liquids verboten und mit einer Haftstrafe von bis zu 2 Jahren strafbar

    • Indien : In den Provinzen Jammu, Kaschmir, Karnataka, Punjab, Maharashtra und Kerala wird das Dampf Verbot extrem strikt behandelt. Bei Benutzung und Verkauf von E-Zigaretten drohen bis zu 3 Jahre Haft

    • Indonesien : Das Vapen ist untersagt, jedoch sind in einigen Touristengebieten E-Zigaretten erhältlich

    • Jordanien : Seit 2009 verboten, einschließlich nikotinfreier Produkte

    • Kambodscha : Seit 2014 verboten

    • Katar : Seit 2014 verboten. Das importieren ist nicht erlaubt

    • Kolumbien : Verkauf und Einfuhr verboten

    • Libanon : Seit 2016 verboten, jedoch berichten einige Touristen dass sie in der Lage waren zu dampfen. Trotzdem gilt ganz allgemein : Vorsichtig sein !

    • Mauritius : der Verkauf, das Anbieten und die Verteilung sind verboten und können zu einer Konfiszierung führen

    • Mexiko : Es gibt Besucher die behaupten ihre E-Zigarette mitgenommen und gebraucht zu haben. Das Gesetz erlaubt jedoch den Behörden alles Material das zum Vapen dient zu konfiszieren.

    • Oman : Seit 2012 verboten. Einige dort lebende Ausländer behaupten jedoch dass der persönliche Gebrauch geduldet wird

    • Panama : Einfuhr und Verkauf sind verboten und führen zur Konfiszierung. Aber der persönliche Gebrauch würde toleriert, so behaupten jedenfalls einige Touristen

    • Singapur : Kauf und Verkauf von Geräten, Liquids und Zubehör sind verboten. Neben einer Konfiszierung bei der Einreise droht eine Strafe von bis zu $5‘000. Es gibt jedoch direkt aus Europa kommende Vaper die berichten dass sie ungestört in der Lage waren zu dampfen – und das Geldstrafen nur gegen Personen erhoben würde die von einem anderen südostasiatischen Land kommend eingereist seien

    • Taiwan : E-Liquids werden als Drogen eingestuft, daher können für den Import und den Verkauf Geld- und Haftstrafen erhoben werden 

    • Thailand : Es drohen Geld- und Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren ! Das Gesetz bezüglich des Dampfens ist in diesem Land eines der härtesten… und dies weltweit !

    • Türkei : Im ganzen Land verboten und Sie laufen die Gefahr an Zollbeamte denunziert zu werden

    • Venezuela : Kauf und Verkauf verboten. Von Touristen wird jedoch behauptet für sie wäre das Vapen an bestimmten öffentlichen Orten erlaubt, aber das Risiko von Geldstrafen besteht

    • Vereinigte Arabische Emirate : Verkauf und Einfuhr sind illegal und die Produkte werden konfisziert. Achtung : Beschlagnahmung gilt auch bei den einfachen Durchreise von Dubai.

Länder, in denen es verboten ist an öffentlichen Orten zu Vapen :

  • Belgien
  • Costa Rica
  • Dänemark
  • Ecuador 
  • Estland
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Honduras
  • Irland
  • Italien
  • Japan
  • Kanada
  • Kroatien
  • Lettland
  • Malaysia
  • Malta
  • Nepal 
  • Nicaragua
  • Österreich
  • Philippinen
  • Polen
  • Portugal
  • Ukraine
  • Ungarn
  • USA
  • Serbien
  • Slowakei
  • Spanien
  • Südkorea
  • Togo
  • Tunesien
  • Tschechische Republik
  • Vietnam

Länder, in denen der Verkauf verboten ist :


  • Kuwait
  • Litauen
  • Neuseeland
  • Uruguay
  • Saudi-Arabien
  • Seychellen 
  • Suriname 

Tipps für das Reisen mit dem Flugzeug :





Vor allem muss man sich merken dass es verboten ist im Flugzeug zu Vapen. Darüber hinaus ist eine gute Vorbereitung nicht nur aus Sicherheitsgründen wichtig, sondern auch um nichts zu vergessen !

Wir empfehlen die Elektronische Zigarette im Handgepäck mitzuführen. Und vergessen Sie nicht die Batterie zu entfernen und diese separat zu lagern ! Es ist dabei zu beachten dass die Anzahl von mitgeführten Batterien je nach Fluggesellschaft variiert. Vergessen Sie also nicht sich über diese Bestimmung, sowie der Verpackung von Batterien, vor der Abreise zu informieren ! Batterien sollten generell mit Klebstoff isoliert und in einzelne Plastikbeutel – in der Originalverpackung oder in speziellen Batteriebehälter – transportiert werden.

E-Liquids sind in der Kabine erlaubt, aber achten Sie darauf die 100ml Grenze (von allen mitgeführten Flüssigkeiten) nicht zu überschreiten. Es ist am besten wenn Sie die E-Liquids im aufgegebenen Gepäck transportieren… nachdem Sie diese sorgfältig in einem Plastikbeutel mit Reißverschluss verpackt haben (aufgrund der Druckänderung im Flugzeug könnte der/die Behälter auslaufen und in Ihrem Koffer Schaden anrichten).


Auch empfehlen wir Ihnen die bereits mit E-liquid gefüllte elektronische Zigarette zu entleeren oder sie auf den Kopf zu stellen. Es ist dies eine Vorbeugung gegen eventuelles Auslaufen. Zusätzlich raten wir Ihnen bei E-Zigaretten mit integriertem Akku dass Sie diesen in einem speziellen Li-Po Guard-Umschlag mitführen. Und sollte Ihr Gerät einen integrierten Tank haben ist es am besten wenn dieser leer ist.

Zusammenfassend sollten Sie die geltenden Gesetze im Ankunftsland überprüfen indem Sie mit der jeweiligen Botschaft und/oder dem Konsulat Kontakt aufnehmen. Auch sollten Sie Ihre Ausrüstung für die Reise vorbereiten – damit Sie Ihren Aufenthalt in vollen Zügen genießen können !
Bei Ihnen, liebe Leser, bedanken wir uns für die Aufmerksamkeit. Gerne erwarten wir Sie bald wieder – mit einem neuen Beitrag.

Das Sweetch-Team