EINLEITUNG

Bei Sweetch verkaufen wir Puffs ausschließlich an Erwachsene als einfache Lösung, um mit dem Rauchen aufzuhören. Der gesetzliche Rahmen ändert sich jedoch schnell: Mehrere Kantone haben beschlossen, Einweg-E-Zigaretten zu verbieten, während der Bund ein nationales Verbot vorbereitet. Zwischen Inkrafttreten, Anwendungsmodalitäten und Rechtsmitteln geben wir einen Überblick darüber, was heute erlaubt ist und was nicht.

KANTONALE VERBOTE

Kanton Wallis

Entscheidung: Der Grosse Rat hat im Februar 2024 ein Verbot von Puffs beschlossen.

Inkrafttreten: 1. Mai 2025, mit einer Toleranzfrist ohne Sanktionen bis zum 1. November 2025, um die Lagerbestände abzubauen.

Ab dem 1. November 2025: Das Verbot wird vollständig sanktionierbar.

Aktuelle Situation: Bis Ende Oktober 2025 sind sie noch in bestimmten Verkaufsstellen erhältlich, ab November ist dies jedoch illegal.

Widerspruch: Philip Morris hat beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt und die Zuständigkeit des Kantons für das Verbot eines Produkts angefochten, das normalerweise unter das Bundesrecht fällt. Die Beschwerde setzt das Gesetz nicht automatisch außer Kraft, sodass das Verbot vorerst weiterhin gilt.

Canton de Genève 

Décision : Am 29. August 2025 hat der Grosse Rat ein sofortiges Verbot von Puffs beschlossen.

Verkündung: Der Staatsrat hat das Gesetz Anfang September verkündet.

Problem

: Das Verbot wird noch nicht tatsächlich angewendet. Die Kantonsregierung hat eine Rechtsunsicherheit eingeräumt: Sie muss die Vereinbarkeit dieses Verbots mit dem Bundesrecht prüfen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat bestätigt, dass «die Situation unklar ist» und ein Verstoss gegen Bundesrecht nicht ausgeschlossen werden kann.

Praktische Konsequenz: Die Verkäufer wurden benachrichtigt, aber sie sind noch nicht beunruhigt. Mit anderen Worten: Der Verkauf bleibt in Genf trotz des Erlasses vorerst legal.

Ausblick: Wie im Wallis könnte eine Beschwerde von Philip Morris die Umsetzung weiter blockieren.

Canton du Jura 

Décision : Das jurassische Parlament hat im September 2024 einen Antrag zum Verbot von Puffs verabschiedet.

Aktueller Stand: Dieser Antrag wurde noch nicht in ein Gesetz umgesetzt. Derzeit gilt lediglich das Verkaufsverbot an Minderjährige (in Kraft seit 2022).

Praktische Konsequenz: Puffs dürfen im Jura weiterhin legal verkauft werden.

Kanton Waadt

Entscheidung: Seit dem 15. Juli 2024 ist der Verkauf von Puffs nur an Minderjährige verboten.

Aktueller Stand: Puffs sind für Erwachsene weiterhin erlaubt.

Besonderheit: Im Gegensatz zum Wallis und zu Genf hat sich der Kanton Waadt nicht für ein vollständiges Verbot entschieden, was die Debatten anheizt, insbesondere angesichts des Sitzes von Philip Morris in Lausanne.

BUNDESEBENE: VERBOT IN VORBEREITUNG, NOCH NICHT IN KRAFT

Im Juni 2024 hat der Nationalrat eine Motion des Abgeordneten Christophe Clivaz (Grüne/VS) angenommen, die ein Verbot von Puffs vorsieht.

Im Juni 2025 hat der Ständerat die Motion bestätigt.

Nächster Schritt: Der Bundesrat muss diesen Beschluss in das Tabakproduktgesetz (TabPG)

Aktueller Stand: Dieses Verbot ist noch nicht in Kraft getreten. Solange der Bundesrat keine entsprechenden Rechtsvorschriften erlassen hat, bewegen sich die kantonalen Verbote in einer rechtlichen Grauzone.

PHILIP MORRIS: DER RECHTLICHE KRAFTMAUER

Im Juni 2025: Philip Morris International hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Walliser Verbot eingelegt.

Argument: Nur das Bundesrecht sollte Tabakprodukte regeln; ein kantonales Verbot würde gegen die Normenhierarchie verstossen.

Konsequenz: Solange das Bundesgericht nicht entschieden hat, bleibt jedes kantonale Verbot fragil. Genf könnte seinerseits angegriffen werden.

FAZIT

Die Situation der Shisha-Bars in der Schweiz lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Wallis: Verbot beschlossen → tritt im November 2025 in Kraft (Ende der Toleranz).

Genf: Verbot beschlossen und verkündet → noch nicht umgesetzt, Verkauf bleibt vorerst legal.

Jura: Verbot beschlossen → noch nicht umgesetzt.

Waadt: Verbot nur für Minderjährige.

Eidgenossenschaft: nationales Verbot in Vorbereitung, aber noch nicht in Kraft.

Wir bei Sweetch weisen darauf hin, dass unsere Produkte nur für erwachsene Raucher bestimmt sind, die mit dem Rauchen aufhören möchten. Die E-Zigarette wird von zahlreichen Gesundheitsorganisationen als die wirksamste Alternative zur Raucherentwöhnung anerkannt.

und mindestens 95 % weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten.

Auch wenn Puffs nach und nach vom Markt verschwinden, gibt es bereits nachhaltige, nachfüllbare und verantwortungsbewusste Lösungen, die ebenso einfach zu verwenden sind, aber weniger Auswirkungen auf die Umwelt haben und weiterhin das Ziel verfolgen, die mit dem Tabakkonsum verbundenen Risiken zu reduzieren.

Unsere Mission bleibt unverändert: Wir möchten jeden erwachsenen Raucher mit den besten verfügbaren Alternativen auf seinem Weg zu einem rauchfreien Leben begleiten. 


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Das Sweetch-Team