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Die Debatte um E-Zigaretten sorgt in der Schweiz weiterhin für Aufsehen. Nachdem der Kanton Genf den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten ab 2025 verboten hatte, wurde dieser Beschluss nun von der Justiz aufgehoben. Eine bedeutende Entwicklung für die Fachleute der Branche, aber auch für die gesamte Dampfer-Community.
Diese Entscheidung ist keine Befürwortung von E-Zigaretten an sich, sondern verweist auf einen wesentlichen Punkt: Die Regulierung des Dampfens muss auf nationaler Ebene kohärent, klar und durchdacht bleiben.
Für Befürworter der Risikominderung zeigt dieser Fall vor allem, wie wichtig es ist, wiederaufladbare E-Zigaretten nicht mit Einweg-E-Zigaretten zu verwechseln.
Am 29. August 2025 beschloss der Genfer Grosse Rat ein Verkaufsverbot für E-Zigaretten, diese bei Jugendlichen sehr beliebten Einweg-E-Zigaretten.
Diese Maßnahme stützte sich auf zwei Hauptargumente:
• der Schutz der öffentlichen Gesundheit;
• die Umweltauswirkungen von Einwegprodukten, die Lithiumbatterien enthalten.
Das Gesetz trat im September 2025 in Kraft und machte Genf damit zu einem der strengsten Kantone in dieser Frage. Das erklärte Ziel war klar: die Attraktivität von E-Zigaretten, insbesondere bei Minderjährigen, einzuschränken und ein starkes politisches Signal zu setzen.

Am 29. April 2026 hob die Verfassungskammer des Genfer Gerichtshofs dieses Verbot auf. Der Grund dafür liegt nicht in der Gefährlichkeit der E-Zigaretten, sondern in einer Frage der gerichtlichen Zuständigkeit.
Nach Ansicht des Gerichts sind die Kantone seit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und E-Zigaretten nicht mehr für das Verbot von E-Zigaretten zuständig. Diese Zuständigkeit liegt nun beim Bund.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Nicht der Kanton Genf entscheidet allein, sondern Bern.
Die Justiz verweist damit auf den in der Schweizer Verfassung verankerten Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts. Dieser Entscheid besagt also nicht, dass E-Zigaretten wünschenswert sind, sondern dass über ein Verbot auf nationaler Ebene und nicht auf lokaler Ebene entschieden werden muss.
Es überrascht nicht, dass diese Ankündigung gegensätzliche Reaktionen hervorruft. Anti-Tabak-Verbände und einige Politiker bedauern einen Rückschlag im Kampf gegen das Rauchen bei Jugendlichen und kritisieren, dass damit ein falsches Signal an die Öffentlichkeit gesendet werde.
Die Fachleute der Branche weisen ihrerseits darauf hin, dass eine einheitliche Regelung besser ist als eine Reihe widersprüchlicher kantonaler Verbote. Für die Akteure des spezialisierten Vape-Marktes bleibt das eigentliche Problem oft die Verwechslung von Einweg-E-Zigaretten und wiederaufladbaren E-Zigaretten.
Denn die E-Zigarette ist nicht repräsentativ für die gesamte Dampfszene.
Auch wenn Genf E-Zigaretten nicht im Alleingang verbieten kann, bleibt das Thema auf nationaler Ebene weiterhin aktuell. Im Frühjahr 2025 hat die Bundesversammlung eine Motion verabschiedet, die darauf abzielt, den Verkauf von E-Zigaretten in der gesamten Schweiz zu verbieten. Das Verfahren ist noch im Gange.
Ein bundesweites Verbot scheint daher wahrscheinlich, doch seine Umsetzung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Verschiedene Schätzungen gehen noch von drei bis fünf Jahren bis zur konkreten Umsetzung aus.
Mit anderen Worten: Die Puffs könnten langfristig verschwinden, allerdings im Rahmen einer landesweit einheitlichen Regelung. Dieser Ansatz erscheint logischer als ein System, das sich von Kanton zu Kanton unterscheidet.
Die Aufhebung des Genfer Verbots von E-Zigaretten ist kein Sieg für die Einwegprodukte, sondern eine wichtige rechtliche Klarstellung. Sie bestätigt, dass die Zukunft dieser Regelung auf Bundesebene entschieden wird.
Für die Dampfer lautet die Botschaft ganz einfach: Wir müssen uns weiterhin für verantwortungsbewusstes, nachhaltiges und durchdachtes Dampfen als Alternative zum Tabak einsetzen. Die Debatte in Bern geht weiter und wird die Zukunft des Dampfens in der Schweiz nachhaltig beeinflussen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Sweetch-Team


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