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Der Kunde ist im Ausland ansässig und an der Grenze wurde sein Paket von Zollbeamten blockiert / beschlagnahmt. Was tun ?


Für jegliche Lieferungen ins Ausland ist der Kunde selbst und allein verantwortlich für das was er nach seinem nationalen Recht bestellen darf. Wenn der Kunde einen in seinem Land verbotenen Artikel bestellt und dieser dann an der Grenze vom Spediteur oder von Zollbeamten beschlagnahmt und / oder vernichtet wird, kann von Sweetch keinerlei – auch nur teilweise – Entschädigung oder Rückerstattung verlangt werden.


Jeder Kunde muss über die landesspezifischen Gesetze informiert sein, und dies vor der Aufgabe seiner online Bestellung auf sweetch.ch. Ist die vom Kunden angegebene Lieferadresse falsch und / oder die Bestellung kann an der angegebene Lieferadresse nicht abgegeben werden, besteht keine Möglichkeit eine Neusendung der bestellten Ware zu verlangen – bevor diese nicht im Versandzentrum von Sweetch eingetroffen ist. Nach der Rücksendung der Ware an unser Versandzentrum werden dem Kunden die Kosten für eine neue Sendung in Rechnung gestellt. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung ist ausgeschlossen.